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FERNSEHFONDS AUSTRIA - Richtlinien

Richtlinien über die Gewährung von Mitteln
aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA


Wir stärken nachhaltig unabhängige Produzentinnen und Produzenten. Durch die Sicherstellung und Berücksichtigung von Rechten schaffen wir für Filmschaffende die besten Verwertungsmöglichkeiten. Alle zwei Jahre evaluieren wir gemeinsam mit dem Fachbeirat unsere Richtlinien.

Die Richtlinien zur Vergabe der Förderungen aus dem Fernsehfonds Austria wurden bei der Europäischen Kommission gemeldet und traten mit 22.01.2024 in Kraft. Längstens in Geltung bleiben diese bis 31.12.2025.

Bei allen bis zum 31.12.2022 eingereichten Produktionen kommen die Richtlinien in der Fassung 15. Dezember 2020 zur Anwendung.

Die wichtigsten Änderungen in den Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA aus dem Jahr 2024 auf einen Blick

Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA im Jahr 2024

Kontakt

FERNSEHFONDS AUSTRIA
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060

fernsehfonds@rtr.at

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