Die Entscheidung über die Zuteilung der Fördermittel trifft die KommAustria. Sie hat bei ihrer Entscheidung auf die Vorschläge des Beirates Bedacht zu nehmen.
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kann die Entscheidung der KommAustria erst nach Prüfung aller Ansuchen und nach Befassung des gesetzlich eingerichteten Beirats im Herbst des jeweiligen Einreichjahres erfolgen.
Zu den EntscheidungenErgänzend stehen die Daten in elektronisch weiterverarbeitbaren Formaten (csv, xml, json) bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data.
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