Die RTR ist gemischt finanziert. Zur Verwendung kommen Beiträge der Marktteilnehmer (Finanzierungsbeitrag) und Mittel der öffentlichen Hand. Die Beiträge der Markteilnehmer fließen jedoch nicht in die Finanzierung aller Aufgaben und Tätigkeiten ein, sondern werden nur für jene Bereiche herangezogen, die im 4. Abschnitt des KommAustria-Gesetzes, "Finanzierung der Tätigkeiten", festgelegt sind.
Die bei der RTR Medien eingerichteten Fonds (Digitalisierungsfonds, Fernsehfonds Austria, Privatrundfunkfonds, Nichtkommerzieller Rundfunkfonds sowie der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation und die Förderung der Herstellung von Audio-Podcasts), die Video-Sharing Plattformen Aufsicht und die im Fachbereich Telekommunikation und Post angesiedelte Aufsichtsstelle für Vertrauensdienste, der Netzsicherheitsbeirat sowie die Einrichtung und der Betrieb eines öffentlichen Warnsystems (AT-Alert) werden ausschließlich aus Mitteln der öffentlichen Hand finanziert.
Die Fachbereiche Medien und Telekommunikation und Post erhalten für die Erfüllung ihrer Aufgaben zu regulatorischen Zwecken Bundesmittel. Die Maximalbeträge der beitragspflichtigen Marktteilnehmer richten sich nach der jeweiligen gesetzlichen Fassung des KOG, ebenso die Höhe der Bundesmittel.
Die Bundesmittel werden jährlich entsprechend der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes angepasst.
Umfangreiche Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Finanzierungsbeitrag bieten die auf die jeweiligen Geschäftsfelder zugeschnittenen Informationsseiten: