Nationale Rufnummern für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze mit den Bereichskennzahlen 800, 810, 820, 821 und 828 dienen der Adressierung von Diensten, deren Entgeltobergrenze wie folgt festgelegt wird:
Um die Einrichtungskosten zu minimieren wurden bestimmte Bereiche mit unterschiedlichen Tarifen voreingerichtet. Welche Rufnummern davon betroffen sind und mit welchem Tarif diese Einrichtung erfolgte, ist unter folgendem Link verfügbar:
Rufnummern im Bereich für Dienste mit geregelter Entgeltobergrenze bestehen aus einer dreistelligen Bereichskennzahl und einer fünf- oder sechsstelligen Teilnehmernummer, Folgeziffern hinter der Teilnehmernummer sind unter Auflagen zulässig.
Die speziell für diesen Rufnummernbereich relevanten Bestimmungen finden sich insbesondere in den §§ 80 bis 85 der KEM-V 2009.
Am Ende der Seite stehen die entsprechechenden Antragsformulare zum Download bereit. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Rufnummernanträge nach erfolgter Erstanmeldung über das eRTR Web-Interface zu beantragen.