Über Antrag der Bohmann Druck- und Verlag-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG wurde die zusätzliche Verbreitung des Programms „Schau TV“ über die terrestrische Multiplex-Plattformen für terrestrischen Rundfunk MUX B bewilligt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"