Die KommAustria hat der nonstopnews.at gmbh gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien Innere Stadt – Donaukanal (93,6 MHz)“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen, Übertragungskapazität „WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 93,6 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet „Wien Innere Stadt – Donaukanal (93,6 MHz)“ Teile des Stadtgebietes von Wien. Der erste Gemeindebezirk ist praktisch voll versorgt, die Bezirke: 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 und der 22. Bezirk sind nur teilversorgt, der 13. und der 23. Bezirk überhaupt nicht versorgt.
Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
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