"Wir haben soeben den achten Netzneutralitätsbericht der RTR zur Offenheit des Internets in Österreich veröffentlicht und können damit der interessierten Öffentlichkeit für den Zeitraum April 2023 bis Mai 2024 einen umfassenden Überblick über unsere Aktivitäten zur Sicherung der Netzneutralität in Österreich geben", informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer des Fachbereichs Telekommunikation und Post der RTR, anlässlich der Veröffentlichung des Berichts.
"Wir haben uns als RTR letztes Jahr ausführlich mit dem Thema Router- bzw. Endgerätefreiheit und Netzabschlusspunkt auseinandergesetzt und konnten hier die aufgeworfenen Problempunkte weitestgehend - für zumindest die Mehrzahl der beteiligten Marktteilnehmer - zufriedenstellend lösen", führt Steinmaurer ein Thema an, das im Bericht erörtert wird.
Im August 2023 traf die Regulierungsbehörde eine wegweisende Grundsatzentscheidung zu Netzsperren und stellte darin fest, dass zur Wahrung von Rechten Dritter Netzsperren auf Basis des Domain Name Systems (DNS) geeignet und ausreichend sind. Über DNS-Sperren hinausgehende Sperren auf Basis von IP-Adressen sind grundsätzlich nicht erforderlich und deshalb unzulässig. Damit wird auch zukünftig die Netzneutralität sichergestellt und Sperrmaßnahmen auf das Nötigste beschränkt.
Seitens der Europäischen Kommission sowie seitens der großen europäischen Player wurde zuletzt wieder das kontroversielle Thema einer etwaigen finanziellen Beteiligung von Contentanbieter:innen für die "Benutzung" der Netze der ISPs zur Diskussion gestellt. "Das ist zwar nichts Neues, allerdings angesichts der aktuell auf europäischer Ebene geführten Diskussion gegebenenfalls in einem neuen Licht zu sehen. Wir sind gespannt, wohin die neue Kommission hier steuern wird," sagt Steinmaurer abschließend.
Der Netzneutralitätsbericht 2024 ist auf der Website der RTR veröffentlicht.