• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    04.04.2012
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Partei(en)
    Bayerischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.004/12-004

KOA 1.004/12-004 - Bayerischer Rundfunk

Dem Bayerischen Rundfunk wurde gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in dem beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage „BREGENZ 1 – Pfänder Kanal 11D“ zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „BR MUX“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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