Die Kommunikationsbehörde Austria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum von Mittwoch, 11.05.2011, 0:00 Uhr, bis Freitag, 13.05.2011, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen WIEN 2 (Himmelhof) 105,8 MHz (horizontal und vertikal) sowie WIEN 2 (Himmelhof) 106,0 MHz (horizontal und vertikal) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen eines Testbetriebes (Versuchsabstrahlungen) erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.