Österreichischer Rundfunk, diverse Privatradioveranstalter und die RMS Austria
GZ
KOA 10.400/13-007
KOA 10.400/13-007 - Österreichischer Rundfunk, diverse Privatradioveranstalter und die RMS Austria
Die KommAustria hat eine Beschwerde privater Radioveranstalter gegen den ORF wegen Verstoßes gegen das Tarifwerk des ORF gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und c iVm § 31 Abs. 19 ORF-Gesetz als unbegründet abgewiesen.
Der BKS hat die Entscheidung der KommAustria mit Bescheid vom 16.05.2013 bestätigt.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original. "