Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 40 Abs. 2 Satz 7 bis 9 ORF-G den Vergütungsbedarf der Prüfungskommission für das erste und zweite Quartal 2011 vorgeschrieben und ihm weiters aufgetragen, diesen binnen zwei Wochen auf das Konto der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH zu überweisen.