Der Livetunes Network GmbH wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 12.03.2012 bis zum 22.03.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung "Wiener Filmball 2012" erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität "WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 103,2 MHz" umfasst das Versorgungsgebiet Teile der Bundeshauptstadt Wien.