Der Entspannungsfunk Gesellschaft mbH, Landstraße 3, 4020 Linz, wird gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm mit § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003) für den Zeitraum vom 27.11.2012 bis zum 30.12.2012 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung „Winter im Museumsquartier 2012“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.