Die KommAustria hat Mag. Florian Novak gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum ab Eintritt der Rechtskraft dieses Bescheides bis zum 07.10.2013 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung 'Sommer im Museumsquartier 2013' erteilt. Der Bescheid ist rechtskräftig.