Die KommAustria hat der Livetunes Network GmbH gemäß § 3 Abs. 2, Abs. 5 Z 1 und Abs. 6 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für den Zeitraum vom 09.01.2014 bis zum 16.01.2014 eine Zulassung zur Veranstaltung von Ereignishörfunk für die Veranstaltung 'Ball der Wirtschaftsuniversität 2014' erteilt. Der Bescheid ist rechtskräftig.