• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    29.04.2011
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Verein Radio Gymnasium
  • GZ
    KOA 1.102/11-010

KOA 1.102/11-010 - Verein Radio Gymnasium

Dem Verein Radio Gymnasium wird per Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria vom 29.04.2011 gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G), BGBl. I Nr. 20/2001 idF BGBl. I Nr. 50/2010, iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG 2003), BGBl. I Nr. 70/2003 idF BGBl. I Nr. 50/2010, für den Zeitraum vom 02.05.2011 bis zum 02.05.2012 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk im Sinne des § 3 Abs. 5 Z 2 PrR-G erteilt.

Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „OBERPULLENDORF (Stoob) 98,8 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet Teile des Bezirks Oberpullendorf, soweit dieser durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann. Die Beilage 1 bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Das bewilligte Programm umfasst ein zur Gänze eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm im Rahmen eines Ausbildungsradios mit freiem Zugang. Das Programm, welches zum Teil in Zusammenarbeit mit dem Gymnasium Oberpullendorf durch die Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts gestaltet wird, ist für die jüngere Generation (10 bis 35 Jahre) konzipiert. Das Wortprogramm, das auf Ereignisse des Mittelburgenlandes abgestimmt ist, soll sowohl in den Sprachen der Volksgruppen des Burgenlandes als auch in den Unterrichtssprachen des Gymnasiums Oberpullendorf gestaltet sein und ein Diskussionsforum für alle künstlerischen, geistigen, politischen und sozialen Strömungen aus dem regionalen Bereich bieten. Das Verhältnis Musik-Wortanteil beträgt rund 75:25.

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