Dem Schulradio am BG/BRG Freistadt wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum von 05.03.2013 bis 03.03.2014 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität "FREISTADT 2 (BG/BRG) 106,6 MHz" umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Freistadt, soweit diese durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann.