Dem Verein Radio Gymnasium wird gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für den Zeitraum von 04.05.2013 bis 04.05.2014 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk erteilt. Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität "OBERPULLENDORF (Stoob) 98,8 MHz" umfasst das Versorgungsgebiet Teile des Bezirks Oberpullendorf, soweit dieser durch die Übertragungskapazität versorgt werden kann.