• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    28.11.2012
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 11.263/12-021

KOA 11.263/12-021 - Österreichischer Rundfunk

Die Kommunikationsbehörde Austria hat in einem Abschöpfungsverfahren wegen Überschreitung des öffentlich-rechtlichen Auftrags durch den Österreichischen Rundfunk wie folgt entschieden:

  1. Aufgrund der Live-Übertragungen der Spiele mit Beteiligung der österreichischen Nationalmannschaft bei der IIHF Eishockey-A-WM 2011 in der Slowakei im Sport-Spartenprogramm ORF SPORT PLUS, die gemäß dem Bescheid des BKS vom 23.05.2012, 611.941/0004-BKS/2012, als die Grenzen des öffentlich-rechtlichen Auftrags überschreitend anzusehen sind, wird gemäß § 38a Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 1 letzter Satz ORF-G, die Abschöpfung von Einnahmen aus Programmentgelt bzw. diesen gleichzuhaltenden Mitteln in der Höhe von € 153.768,15 angeordnet.
  2. Dem ORF wird gemäß § 38a Abs. 2 ORF-G aufgetragen, die nach Spruchpunkt 1. abgeschöpften Mittel binnen zehn Wochen nach Rechtskraft dieses Bescheides dem Sperrkonto nach § 39c ORF-G zuzuführen und gesondert auszuweisen.


Dieser Bescheid wurde mit Bescheid des BKS vom 25.02.2013, GZ  611.805/0001-BKS/2012, bestätigt.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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