Über Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH vom 25.08.2011, wird gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG, die mit Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria erteilte Bewilligung (KOA 1.192/11-003 vom 11.04.2011) zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „S POELTEN 2 (Schildberg) 96,3 MHz“, dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung der Strahlungscharakteristik entsprechend dem beiliegenden technischen Anlageblatt (Beilage 1) bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.