Mit diesem Bescheid wurde ein Antrag auf Zuteilung der Übertragungskapazitäten EBBS (Reit) 99,1 MHz und WÖRGL (Hennersberg) 98,8 MHz abgewiesen, da sich die beantragten Zuteilungen als fernmeldetechnisch nicht realisierbar erwiesen haben.
Der Grund dafür lag jeweils an der zu erwartenden Störung bestehender Rundfunksender des Österreichischen Rundfunks.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.