Die KommAustria hat Dr. Jens Woelke im Verfahren betreffend die Beschwerde der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L und der M gegen den Österreichischen Rundfunk wegen Verletzung des ORF-Gesetzes gemäß § 52 Abs. 2 und 4 AVG 1991 zum nichtamtlichen Sachverständigen bestellt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.