Gemäß § 7 Abs 6 Privatradiogesetz (PrR-G) hat die KommAustria festgestellt, dass auch nach Abtretung von 74% der Geschäftsanteile der Teleport Waldviertel - Information und Kommunikation GmbH an die Krone Radio Marketing und Beteiligungs GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs 2 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.
Dieser Bescheid ist rechtskräftig.