Gemäß § 7 Abs. 6 Privatradiogesetz (PrR-G) wurde festgestellt, dass auch nach der von der Meine Welle Wels Privatradio GmbH im Vorhinein angezeigten Abtretung von insgesamt 100 % der Anteile an der Meine Welle Wels Privatradio GmbH durch Roland Bürger (70%) und Ing. Oliver Mandl (30%) an die Medienprojekte und Beteiligung GmbH den Bestimmungen des § 5 Abs. 2 sowie der §§ 7 bis 9 Privatradiogesetz (PrR-G) entsprochen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.