KOA 1.376/11-001 - Freier Rundfunk Oberösterreich GmbH
Der Freier Rundfunk Oberösterreich GmbH wird gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und § 5 iVm § 13 Abs. 1 Z 1 Privatradiogesetz iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 Telekommunikationsgesetz 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 21.06.2011 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Linz 105,0 MHz“ erteilt.
Aufgrund der zugeordneten und in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „LINZ 3 (Pöstlingberg) 105,0 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet die Stadt Linz und Teile des Bezirkes Linz Umgebung, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden können.
Das Programm umfasst ein 24 Stunden Vollprogramm und beinhaltet die Verbreitung eines nichtkommerziellen (werbefreien) Programms unter dem Namen „Radio FRO“, das in verschiedene Sendeschienen gegliedert ist. Wesentliche Programmschwerpunkte sind Bildung und Kultur, journalistische Magazine und Beiträge, temporäre Spezialprogramme zu regionalen und internationalen Kunst- und Kulturfestivals, Musik sowie der offene Zugang, der 40% der gesamten Sendezeit ausmacht. Das nicht speziell formatierte Musikprogramm umfasst durchschnittlich 58% der Sendezeit; das Angebot ist breit gefächert und nach Möglichkeit stammt mindestens 20% der Musik von einheimischen Interpreten. Mit Ausnahme der Sendungen, die von anderen nichtkommerziellen Rundfunkveranstaltern übernommen bzw. gemeinschaftlich produziert werden, entstammen alle Sendungen der Eigenproduktion; der Eigenproduktionsanteil liegt bei über 90%.
Der Bescheid vom 11.04.2011, KOA 1.376/11-001, wurde mit Bescheid vom 21.04.2011, KOA 1.376/11-002, berichtigt.
Beide Bescheide sind rechtskräftig.