KOA 1.412/12-016 - N & C Privatradio Betriebs GmbH
Die KommAustria hat der N & C Privatradio Betriebs GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft des Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Stadt Salzburg 94,0 MHz" erteilt.
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „SALZBURG (Gaisberg) 94,0 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet Salzburg Stadt und Umgebung, soweit diese durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden können.
Bei dem zugelassenen Programm handelt sich um ein kommerzielles, im Wesentlichen eigengestaltetes 24 Stunden Vollprogramm mit einer Fokussierung auf Hörer von 10 bis 35 Jahren und einem Schwerpunkt im Musikbereich, der im Contemporary Hit Radio–Format gehalten ist. Bei den Musiksendungen liegt der Schwerpunkt auf Modern Rhythmic, Pop, R&B, House und New Rock. Das Programmschema beinhaltet insbesondere regelmäßige Lokal- und Weltnachrichten, ausführliche Serviceinformationen, Verkehrsnachrichten, Wetterberichte, Veranstaltungshinweise, Berichte und Meldungen über das Stadtgeschehen in Salzburg mit tagesaktuellen Themen. Hinzu kommen über den Tag verteilt einzelne Sendeflächen mit Berichten über die Musikszene, Multimedia und Social Networks. Das Verhältnis von Wortprogramm zu Musikprogramm soll 25:75 betragen, wobei der Wortanteil inklusive Serviceelemente und Werbung zu verstehen ist. Im moderierten Teil des Programms wird auf die lokalen Bedürfnisse in Salzburg Bedacht genommen.
Dieser Bescheid wurde mit Bescheid des BKS vom 05.11.2012, GZ 611.092/0003-BKS/2012, bestätigt.