Der Unterländer Lokalradio GmbH (U1) wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G die Übertragungskapazität INNSBRUCK 6 – Schlotthof, 97,0 MHz zur Erweiterung Versorgungsgebietes „Östliches Nordtirol“ zugeordnet.
Die Anträge der Radio Starlet Programm- und Werbegesellschaft mbH und der Welle Salzburg Gesellschaft mbH auf Erteilung der Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms wurden wird gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 6 iVm § 6 Abs. 1 PrR-G abgewiesen. Der Antrag des Vereins Kul-T (Kultur Tirol)-(Verein zur Förderung und Verbreitung Tiroler Brauchtums, Musik- und Literaturkulturgutes) auf Erteilung der Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms wurde gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 Abs. 6 zweiter Satz PrR-G abgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.