Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über Rundfunkveranstalter festgestellt, dass die AiNet Telekommunikations-Netzwerk Betriebs GmbH als Kabelrundfunkveranstalter im Kabelnetz Murtal die Bestimmung des § 47 Abs. 1 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) dadurch verletzt hat, dass sie am 17.11.2007 keine Aufzeichnungen ihrer Fernsehsendungen hergestellt und mindestens zehn Wochen lang aufbewahrt hat.