RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH & Co KG
GZ
KOA 1.960/13-030
KOA 1.960/13-030 - RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH & Co KG
Gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G wird festgestellt, dass die RKM Regional Kabel-TV Mölltal und Telekommunikation GmbH & Co KG die Bestimmung des § 10 Abs. 7 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie Änderungen ihrer Eigentumsverhältnisse nicht binnen zwei Wochen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde mitgeteilt hat.
Gemäß § 62 Abs. 4 AMD-G wird festgestellt, dass es sich bei der Rechtsverletzung gemäß Spruchpunkt 1. um keine schwerwiegende Verletzung des AMD-G handelt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.