• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    19.09.2013
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    A
  • GZ
    KOA 1.960/13-059

KOA 1.960/13-059 - A

Die KommAustria hat festgestellt, dass es der Beschuldigte jeweils im Zeitraum von 01.01.2011 bis 19.06.2013 als Anbieter audiovisueller Mediendienste unterlassen hat,
1.  den unter den Adressen http://www.B-tv.at/ und http://www.kabeltv-B.at/ verbreiteten Abrufdienst "B TV",
2. den unter der Adresse http://www.C-tv.at/ verbreiteten Abrufdienst "C TV" und
3. den unter der Adresse http://www.D.at/ verbreiteten Abrufdienst "D TV"
der KommAustria in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79, anzuzeigen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Straferkenntnisses entspricht nicht dem Original.

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