KOA 2.100/09-126 - Red Bull Media House GmbH
Der Red Bull Media House GmbH wurde gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zur Veranstaltung eines über den Satelliten Astra 19,2° Ost, Transponder 115 (SD) und Transponder 7 (HD), verbreiteten Fernsehprogramms namens „Red Bull TV“ für die Dauer von zehn Jahren erteilt.
Das Versorgungsgebiet umfasst das Gebiet der Republik Österreich.
Das Programm ist ein unverschlüsselt ausgestrahltes Spartenprogramm, welches den Fokus auf Beiträge, Magazine und Dokumentationen zu den Themen Sport, Lifestyle, Kunst und Kultur, Nightlife, Music und Travel sowie Live-Event-Übertragungen setzt. Das Informationsangebot beschränkt sich auf Ereignisse von überregionaler Bedeutung, Unterhaltung und Sport. Die angestrebte Zielgruppe besteht aus Personen im Alter zwischen 14 und 49 Jahren, die interessiert, erlebnisfreudig und offen für innovative Programmelemente sind. Die sprachliche Ausrichtung des Programms ist grundsätzlich deutsch, wobei auch Beiträge in englischer Sprache, zum Teil untertitelt und zum Teil mit Voice Over ausgestattet, gesendet werden.
Die Programmdauer des im Rahmen des mit Bescheid der KommAustria vom 10.11.2008, KOA 2.100/08-145, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom heutigen Tag, KOA 2.100/09-125, bewilligten Satellitenprogramms „Servus TV“ als Programmfenster ausgestrahlten „Red Bull TV“ richtet sich nach dem von „Servus TV“ bereitgehaltenen Fenster im nachfolgend dargestellten zeitlichen Ausmaß:
Montag/Dienstag 21:15 Uhr bis 01:15 Uhr
Freitag/Samstag 22:15 Uhr bis 10:45 Uhr
Samstag/Sonntag 22:30 Uhr bis 07:55 Uhr
Sonntag/Montag 22:00 Uhr bis 06:20 Uhr
Der Bescheid ist rechtskräftig.