Über Anzeige der Melodie Express GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 14.08.2012, KOA 2.135/12-018, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Satellitenfernsehprogramms „Melodie Express“ über den Satelliten ASTRA 1 KR, 19,2° Ost, Transponder 1.003, Frequenz 11.244 MHz, wird gemäß § 6 Abs. 3 iVm Abs. 1AMD-G dahingehend geändert, dass zwischen 19:00 Uhr und 22:00 Uhr keine Teleshopping-Sendungen sondern sonstige, redaktionelle Sendungen gezeigt werden.