Die KommAustria hat der Stadtgemeinde Imst gemäß § 25 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) die Zulassung zum Betrieb einer Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk zur Versorgung von der Region "Tiroler Oberland" (MUX-C - "Tiroler Oberland") für die Dauer von 10 Jahren erteilt.
Mit diesem Bescheid wurde zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste über die Multiplex-Plattform) die Funkanlagenbewilligung für nachstehende Funkanlagen erteilt und die entsprechende Übertragungskapazität zugeordnet:
LANDECK 1 (Krahberg) Kanal 34
Eine fernmelderechtliche Bewilligung der darüber hinaus beantragten Funkanlagen „IMST 4 (Plattenrain) Kanal 34“, „KAPPL (Dias) Kanal 34“ und „GALTUER (Birkenhahnbahn) Kanal 34“ kann erst nach Abschluss des internationalen Koordinierungsverfahrens erfolgen und wurde einer gesonderten Entscheidung vorbehalten.