Der ORS comm GmbH & Co KG wurde gemäß § 25 Abs. 1 AMD-G in Verbindung mit § 23 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G sowie §§ 6ff MUX-AG-V 2011 die Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform, die die Versorgung der Bezirke Bregenz und Dornbirn sowie Teile des Bezirkes Feldkirch („MUX C – Vorarlberg“) umfasst, für die Dauer von zehn Jahren beginnend mit 01.12.2012 erteilt.