• Bereich
    KommAustria
  • Datum
    24.01.2008
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Partei(en)
    Telekom Austria TA Aktiengesellschaft
  • GZ
    KOA 4.250/08-009

KOA 4.250/08-009 - Telekom Austria TA Aktiengesellschaft

Die KommAustria hat den Antrag der Telekom Austria TA AG auf Erteilung einer Multiplex-Zulassung für mobilen terrestrischen Rundfuk (MUX D, DVB-H) gemäß § 25a Abs. 8 PrTV-G abgewiesen.
Der Antrag sieht vor, dass die mobilkom austria Aktiengesellschaft (eine Schwester der Antragstellerin) als Programmaggregator auftritt und dabei insbesondere die Programmbelegung (mit-)bestimmt. Nach § 25a Abs. 8 PrTV-G darf bestimmten, mit dem Multiplex-Betreiber verbundenen Unternehmen kein Einfluss auf die Programmbelegung zukommen. Der Antrag war daher vor Eingang in ein allfälliges Auswahlverfahren abzuweisen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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