Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 22 Abs. 2 Privatfernsehgesetz (PrTV-G) zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuch) für die Dauer vom 01.04.2010 bis zum 31.03.2011 die Bewilligung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform unter Nutzung der Übertragungskapazität gemäß Spruchpunkt 2) („WIEN 1 (Kahlenberg) Kanal 65“) zur Übertragung der Programme„ORF 1“, „ORF 2“ und eines Hörfunkprogramms des Österreichischen Rundfunks.