Die KommAustria hat über Antrag des Österreichischen Rundfunks (ORF) diesem gegenüber der Sky Österreich GmbH (Sky Österreich) als Exklusivrechteinhaberin an Übertragungen von Fußballspielen der UEFA Europa League das Recht auf Kurzberichterstattung über Spiele der österreichischen Fußballvereine Red Bull Salzburg und SK Rapid Wien eingeräumt und hierbei die näheren Modalitäten der Ausübung der Kurzberichterstattung festgelegt.
Hierbei wurde auf Grundlage des § 5 Abs. 4 Fernseh-Exklusivrechtegesetzes (FERG) unter anderem auch darüber abgesprochen, dass der Sky Österreich für die Einräumung des Kurzberichterstattungsrechts an den ORF lediglich ein Ersatz für die unmittelbar mit der Gewährung des Zugangs zum Satellitensignal verbundenen zusätzlichen Kosten gebührt.
Der Bescheid der KommAustria wurde mit Bescheid BKS vom 25.02.2013, GZ 611.003/0002-BKS/2013 im Wesentlichen bestätigt.