Mit 01.01.2021 traten umfassende Änderungen im Bereich der audiovisuellen Mediendienste in Kraft. Unter anderem wurde mit § 65 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G) BGBl. I Nr. 84/2001 idF BGBl. I Nr. 150/2020 eine Bestimmung in das Gesetz eingefügt, derzufolge die für die Vollziehung von Bestimmungen des AMD-G im Rahmen der Rechtsaufsicht erforderliche Erhebung von Reichweiten (Marktanteilen), Versorgungsgraden und Nutzer- und Zuschauerzahlen zu erfolgen hat.
Auf Basis dieser Bestimmung wurde eine diesbezügliche Markterhebung für das Kalenderjahr 2020 durchgeführt. Im Zuge der Erhebung wurden – wie sich aus dem Gesetzeswortlaut des § 65 AMD-G ergibt - Reichweiten (Marktanteilen), Versorgungsgrade sowie Nutzer- und Zuschauerzahlen unmittelbar bei sämtlichen Anbietern abgefragt.
Insgesamt wurden 469 Anbieter angeschrieben, wobei zwei Anbieter keine Rückmeldung gegeben haben. Im Zuge der Erhebung wurden folgende Fragen gestellt:
Fernsehprogramme:
• Wie hoch war die durchschnittliche Tagesreichweite in der Zielgruppe 12+ (Montag bis Sonntag) des Fernsehprogramms im vorangegangenen Kalenderjahr (in %)?
• Wie hoch war der durchschnittliche Marktanteil in der Zielgruppe 12+ (Montag bis Sonntag) des Fernsehprogramms im vorangegangenen Kalenderjahr (in %)?
Abrufdienste/nicht-lineare audiovisuelle Mediendienste:
• Wie viele Abonnenten hatte der Abrufdienst im vorangegangenen Kalenderjahr durchschnittlich?
• Wie viele Abrufe hatte der Abrufdienst im vorangegangenen Kalenderjahr?
• Wie viele Videos wurden im vorangegangenen Kalenderjahr zum Abruf bereitgestellt?
Die in diesem Dokument dargestellten Daten beruhen im Wesentlichen auf den Eigenangaben der Diensteanbieter und können sich je nach Angebot demgemäß auf unterschiedliche Bezugsgrößen (etwa Versorgungsgebiete) beziehen. Die Antworten der Diensteanbieter lassen daher in ihrer Gesamtheit nur eine bedingte Vergleichbarkeit zu. Soweit die Daten auf ergänzenden Erhebungen der Regulierungsbehörde im Q2 2021 beruhen, ist dies gesondert ausgewiesen.
Die Richtigkeit der Rohdaten wurde von der KommAustria nicht überprüft. Insbesondere im Bereich von Reichweiten und Marktanteilen ist festzuhalten, dass deren Erhebung für Mediendienste mit kleinen regionalen bzw lokalen
Versorgungsgebieten in österreichweiten Untersuchungen in der Praxis nicht stattfindet, da die Fallzahlen (Befragten) in den jeweiligen kleinen Versorgungsgebieten zu gering sind, um verwertbare Daten zu erhalten. Um valide Ergebnisse auch für kleine Versorgungsgebiete zu erzielen, müssten die Fallzahlen österreichweiter Erhebungen enorm aufgestockt werden oder für sämtliche regionalen oder lokalen Versorgungsgebiete individuelle Nutzungsstudien beauftragt werden. Beide Varianten sind für die MediendiensteanbieterInnen wirtschaftlich nicht darstellbar.
Die abgefragten Daten nach § 65 AMD-G lassen sich in drei Bereiche unterteilen:
Zur vollständigen Darstellung des Rundfunkmarktes sind in weiterer Folge auch ausgewählte Daten betreffend Hörfunk angeführt. Diese beruhen auf freiwilligen Angaben von Hörfunkveranstaltern.
Beim Marktbericht 2020 handelt es sich auch um einen Anhang zum Tätigkeitsbericht (§ 19 KOG).
Insgesamt war im Jahr 2020 bei der KommAustria folgende Anzahl an aktiven Diensteanbieter gelistet:
Bereich | Anzahl der Dienste | Anzahl der Anbieter |
---|---|---|
Fernsehen | 256 | 157 |
Abrufdienste | 285 | 185 |
Hörfunk | 121 | 67 |
Kabelnetze | 179 | 179 |
Im Bereich der Fernsehprogramme wurde die Tagesreichweite sowie der Marktanteil in der Zielgruppe 12+ für den Zeitraum Montag bis Sonntag abgefragt. Die angeschlossenen Diagramme zeigen die rückgemeldeten Daten in Form einer Bereichseinteilung als Balkendiagramme. Die Daten enthalten sowohl Fernsehprogramme mit bundesweiter wie auch lokaler und regionaler Verbreitung und beziehen sich angegebene Reichweite und Marktanteil auf das jeweilige Versorgungsgebiet des Fernsehveranstalters.
Im Bereich der Abrufdienste/nicht-linearen audiovisuellen Mediendienste bezogen sich die Fragebereiche auf die Anzahl der Abonnenten, die Anzahl der Abrufe sowie die Anzahl der Videos. Wie schon für den Bereich Fernsehprogramme wurden auch hier die rückgemeldeten Zahlen für die Darstellung als Balkendiagramm in Bereiche gegliedert.
In der Kategorie Hörfunk wurden Tagesreichweite sowie Marktanteil abgefragt, wobei für das dargestellte Balkendiagramm konkret die Tagesreichweite sowie der Marktanteil in der Zielgruppe 10+ für den Zeitraum Montag bis Sonntag abgefragt wurden. Auch hier erfolgt die Darstellung in Diagrammform durch Gliederung der gemeldeten Daten in Bereiche. Die Daten enthalten sowohl Hörfunkprogramme mit bundesweiter wie auch lokaler und regionaler Verbreitung und beziehen sich angegebene Reichweite und Marktanteil auf das jeweilige Versorgungsgebiet des Hörfunkveranstalters.
Für den Bereich der Kabelnetze wurde die Anzahl der Anschlüsse abgefragt. Auch hier wurden die diesbezüglichen Zahlen in Bereiche unterteilt und auf Basis dieser Unterteilung das beigefügte Balkendiagramm erstellt.
Darüber hinaus wurden beispielhaft aus den verschiedenen Bereichen Erhebungsergebnisse herausgegriffen, welche anbei dargestellt werden. Anzumerken ist, dass die Darstellung auf den Eigenangaben der Diensteanbieter beruhen. Jene Werte die mit einem Sternchen (*) versehen sind, beruhen auf Erhebungen der Regulierungsbehörde im Q2 2021.
Die gesamthafte Aufstellung der Erhebungsergebnisse für die Bereiche Fernsehen sowie Abrufdienste/nicht-lineare audiovisuelle Mediendienste finden Sie unter folgendem Link: KOA-Marktbericht_Einzeldarstellung.
Die Aufstellung enthält folgende Informationen:
Fernsehen: Anbieter, Fernsehprogramm, Zeitraum (von-bis), Tagesreichweite 12+ (in %), Marktanteil 12+ (in %)
Abrufdienste: Anbieter, Abrufdienst, Zeitraum(von-bis), Anzahl Abonnenten, Anzahl Abrufe, Anzahl Videos
Anzumerken ist, dass die Darstellung auf den Eigenangaben der Diensteanbieter beruhen und sich Reichweiten und Marktanteile auf das jeweilige Versorgungsgebiet des Diensteanbieters beziehen.
Jene Werte die mit einem Sternchen (*) versehen sind, beruhen auf Erhebungen der Regulierungsbehörde im Q2 2021.