Der Kommunikationsbericht 2020 erfüllt die gesetzlich festgelegten Berichtspflichten nach dem KommAustria-Gesetz (KOG) und nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) und dokumentiert die behördliche Sacharbeit. Darüber hinaus bietet er einen Einblick in die Entwicklung der von der Regulierung umfassten Märkte.
Die Reichweiten- und Marktanteilserhebung 2020 gemäß § 65 AMD-G der Kommunikationsbehörde Austria stellt einen Anhang zum Kommunikationsbericht 2020 dar.