Eine Evaluierung der Zugangsberechtigungssysteme- und Interoperabilitätsverordnung (ZIV) durch die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat ergeben, dass eine grundlegende Neufassung nicht angezeigt ist, die Anpassung der Verordnung aus Gründen der veränderten Nomenklatur sowie des technischen Fortschrittes aber ratsam erscheint.
Die Verordnung beruht weiterhin auf den §§ 27a bis 27c des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes (AMD-G) sowie den europarechtlichen Grundlagen und regelt davon ausgehend Bedingungen bei der Zur-Verfügung-Stellung von Zugangsberechtigungssystemen (Verschlüsselungssystem im Rundfunk) sowie für die Interoperabilität von Fernsehgeräten und –diensten festgelegt werden, die insbesondere eine unbehinderte Ausstrahlung von digitalem Fernsehen und eine breitestmögliche Auswahl von Programmen für die Zuseher ermöglichen sollen.
Die öffentliche Konsultation soll interessierten Personen Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung geben.
Allfällige Stellungnahmen senden Sie bitte unter Bezugnahme auf den Entwurf bis spätestens 14.11.2022, 12:00 Uhr, an
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Die einlangenden Beiträge werden auf der Website der RTR-GmbH (www.rtr.at) allen Interessierten zugänglich gemacht, wobei Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse insbesondere nach Maßgabe des Datenschutzes gewahrt werden.