Regulierungsbehörde gibt „O.K.“ zu 160 Millionen Euro ORF-Gebührenrefundierung
KommAustria und RTR-GmbH veröffentlichen Bericht zu vier Jahren Prüfungstätigkeit
Nach Abschluss einer vierjährigen Prüfphase im Zusammenhang mit der so genannten „ORF-Gebührenrefundierung“, legen die Medienbehörde KommAustria und der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) einen zusammenfassenden Bericht vor, der über Zahlen und Fakten zu Strukturmaßnahmen des ORF, sowie über Ausbau und Erhalt seines öffentlich-rechtlichen Leistungsspektrums in den Jahren 2010 bis 2013 informiert. Der ORF erfüllte damit jene gesetzlichen Bedingungen, die Voraussetzung für die Auszahlung von in Summe 160 Millionen Euro aus Bundesmitteln waren, die der ORF zusätzlich zum Programmentgelt erhielt. Der detaillierte Bericht von KommAustria und RTR-GmbH ist am Ende der Seite als PDF zum Download verfügbar.
In den Jahren 2010 bis einschließlich 2013 hat der ORF unter anderem seinen Personalstand im Ausmaß von 278 Vollzeitarbeitskräften reduziert, den Anteil barrierefrei nutzbarer Sendungen von knapp 15 Prozent auf über 45 Prozent erhöht, österreichspezifische Inhalte und Kindersendungen im Programm mehr als verdoppelt und seine technische Produktionsinfrastruktur zeitgemäß und für ein kosteneffizienteres Arbeiten modernisiert. Dabei reduzierte der ORF zum Endstand des Jahres 2013 seine Personal- und Sachkosten um knapp 100 Millionen Euro, wenn als Vergleichsgrundlage eine Kostenentwicklung herangezogen wird, die auf der rein hypothetischen Annahme basiert, dass der Generaldirektor des ORF ohne gesetzlichen Auftrag seit 2010 keinerlei Strukturmaßnahmen durchgeführt hätte.
Gemäß der im Oktober 2010 in Kraft getretenen Novelle des ORF-Gesetzes, erhielt der ORF in den Jahren 2010 bis einschließlich 2013 in vier Teilzahlungen insgesamt 160 Millionen Euro aus Bundesmitteln zusätzlich zum Programmentgelt. Damit wurden fehlende Einnahmen kompensiert, die dem ORF durch die Befreiung bestimmter Zuseher von der Programmentgeltpflicht entgehen. Diese auf vier Jahre befristete Regelung wurde in der Öffentlichkeit unter dem Schlagwort „Gebührenrefundierung“ bekannt. Die jährlichen „Sonderzahlungen“ in Höhe von zweimal 50 Millionen und zweimal 30 Millionen Euro knüpfte der Gesetzgeber an Bedingungen, die in der Erfüllung bestimmter Aufträge und dem Setzen nachhaltiger Strukturmaßnahmen bestanden. Die Medienbehörde KommAustria, Experten der RTR-GmbH und die von der KommAustria bestellte ORF-Prüfungskommission hatten laut Gesetz jährlich zu prüfen, ob der ORF die in § 31 Abs. 11, 12 und 13 ORF-Gesetz beschriebenen Bedingungen erfolgreich erfüllte.
In einem Fazit bescheinigt die Medienbehörde KommAustria dem ORF, zwischen 2010 und 2013 nachhaltig wirkende Strukturmaßnahmen im Personal- und Sachkostenbereich gesetzt zu haben. Auch seien die geforderten öffentlich-rechtlichen Leistungen erbracht worden, deren Nachhaltigkeit KommAustria und RTR-GmbH jedoch mit Skepsis betrachten, seit mit dem Jahr 2014 deren Erbringung nicht mehr verpflichtend ist und die Refundierungszahlungen entfallen.
Darüber hinaus stellt die KommAustria fest, dass die vierjährige Berichts- und Prüfphase für alle Beteiligten, also für den ORF, die Prüfungskommission und die Regulierungsbehörde, mit einem erheblichen Aufwand einherging, bei dem sich das der Behörde gesetzlich vorgegebene, juristische Verfahren nicht als durchgängig optimales Prüfinstrument für betriebswirtschaftliche Entwicklungen erwiesen hat. Die Steuerung eines Konzerns wie des ORF mit Umsatzerlösen in Höhe von knapp einer Milliarde Euro verlangt in der Praxis auch kurzfristige, flexible Entscheidungen und damit gegebenenfalls Abweichungen von zuvor langfristig geplanten Strukturmaßnahmen. Für die Medienbehörde, die auf Basis wesentlich weniger flexibler Verfahrensgesetze jeweils nach Jahresablauf zu überprüfen hatte, ob der ORF geplante Zielsetzungen erreicht hatte, war dies in vielen Teilbereichen eine große Herausforderung.