Nahezu 70 % der fast zehn Mio. Euro, insgesamt also 6.771.000,- Euro, hat die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) nach Stellungnahme des Fachbeirates unter Vorsitz von Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek an Förderungen an die kommerziellen und privaten Radio- und Fernsehstationen ausgesprochen. Die finanziellen Mittel stammen aus dem Fonds zur Förderung des Privaten Rundfunks, der im letzten Jahr im Rahmen einer Novelle zum KommAustria-Gesetz eingeführt worden ist. Jedes Jahr stehen fünf Mio. Euro zur Verfügung, heuer sind es jedoch insgesamt zehn Mio. Euro (2009/2010), da die Richtlinien zur konkreten Vergabe der Förderungen erst im Jänner 2010 durch die Europäische Kommission notifiziert worden sind. Es wurden 18,9 Mio. Euro beantragt, also nahezu das Dreifache der beim ersten Antragstermin insgesamt vergebenen Fördersumme.
Laut Alfred Grinschgl, dem Geschäftsführer des Fachbereichs Rundfunk in der RTR-GmbH, dienen die Fördermittel „der Förderung des österreichischen dualen Rundfunksystems, der Vielfalt des privaten und hier insbesondere des lokalen und regionalen Programmangebots sowie der österreichischen Kultur, der kulturellen Vielfalt sowie der Stärkung des österreichischen und europäischen Bewusstseins“.
Antragsberechtigt für Förderungen sind Rundfunkveranstalter, deren Programme einer Zulassung oder Anzeige nach dem Privatfernsehgesetz oder dem Privatradiogesetz bedürfen. Besonders bevorzugt wurden diesmal im Sinne der Richtlinien lokale und regionale Initiativen sowohl im Radio- wie auch im Fernsehbereich. „Ausschlaggebend war für uns bei diesem ersten Antragstermin die Befassung mit Information, Kunst und Kultur sowie weiters innovative Sendungen im Sinne der Medien- und Meinungsvielfalt – dies insbesondere in regionaler Hinsicht sowie auch hinsichtlich bestimmter Zielgruppen“, meint dazu Alfred Grinschgl.
Beim ersten Antragstermin (26. März 2010) wurden 343 Anträge für das bundesweite sowie für das lokale und regionale Fernsehen ebenso wie für lokale, regionale und auch bundesweite Radiostationen eingebracht. Von den insgesamt heuer zur Verfügung stehenden Mittel von 9.848.000,- Euro wurden 6.771.000,- Euro vergeben, davon 4.093.000,- Euro für den Fernsehbereich und 2.678.000,- Euro für den Hörfunkbereich.
Nach der Inhalte- und Projektförderung, die zumindest 80 % der zu vergebenden Fördermittel ausmacht, haben sechs bundesweite Fernsehveranstalter Anträge eingereicht. Ihre Anträge werden mit 27,9 % der beantragten Fördersumme bzw. 2.806.000,- Euro gefördert, während bei den lokalen und regionalen Fernsehveranstaltern 29,6 % ihrer beantragten Summe, insgesamt also 1.055.000,- Euro gefördert wird.
Unter den privaten Radioveranstaltern werden die lokalen Veranstalter, die weniger als 100.000 Hörerinnen und Hörer erreichen, mit rund 90 % von ihren beantragten Fördersummen an Förderungen erhalten, während es bei den mittleren und größeren privaten Hörfunkveranstaltern entsprechend geringere Summen sein werden.
Im Rahmen der Ausbildungsförderung (maximal 10 % der Gesamtsumme des Fonds) wird die Privatsenderpraxis, ein Zusammenschluss zahlreicher privater Radio- und Fernsehstationen, einen Beitrag von 241.000,- Euro erhalten. Im Rahmen der Unterstützung für Marktforschung und Reichweitenerhebungen werden z.B. die erhöhte Anzahl an Interviews für kleinere Hörfunkstationen sowie eine Reihe von konkreten Marktforschungen außerhalb des regulären Radiotests bzw. Teletests gefördert.
Für den zweiten Antragstermin, der für den 10. September 2010 festgelegt wurde, stehen somit 3.076.000,- Euro zur Verfügung.
Die Förderentscheidungen sind auf der Website der RTR-GmbH unter folgendem Link abrufbar:
Klarstellung zu diversen Presseaussendungen betreffend einer möglichen Auftragsvergabe der RTR-GmbH
Corona-Infektionsvorsorge: Home Office-Betrieb bei RTR-GmbH und Behörden KommAustria, PCK und TKK
Einfach, sicher, amtssigniert: Online-Kommunikation mit der RTR und „ihren“ Behörden ist jetzt beweissicher
RTR-Studie: Online-Dienste beeinflussen TV- und Mobilfunk-Markt