Sachverhaltsermittlungen der Medienbehörde erhärten Verdacht von Rechtsverletzungen nach dem Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz (AMD-G)
Gegen drei private Mediendiensteanbieter hat die Regulierungsbehörde KommAustria Verfahren wegen deren Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Terroranschlag in Wien vom 2. November 2020 eingeleitet. Gegenstand der Verfahren sind mögliche Verletzungen der Menschenwürde, der journalistischen Sorgfalt und von Programmgrundsätzen.
Während des laufenden Polizeieinsatzes gegen den bewaffneten Attentäter, hatten die Programmveranstalter im Rahmen ihrer Berichterstattung zu dem Terrorakt unter anderem wiederholt Video- und Fotomaterial gezeigt, auf dem Menschen niedergeschossen wurden oder sich in Panik auf der Flucht befanden. Es handelte sich dabei offenbar auch um Amateuraufnahmen, die Menschen in existentiellen Ausnahmesituationen zeigten. Auch hatte die Polizei an dem Abend wiederholt offiziell darum ersucht, derartiges Bildmaterial nicht zu veröffentlichen.
Die KommAustria hat die betreffenden Programmveranstalter von der Einleitung der Verfahren in Kenntnis gesetzt. Weitere Informationen zu den Verfahren können nicht vor deren Abschluss mitgeteilt werden.