Medientransparenz: Erstmalig können Daten aus zwei vollständigen Kalenderjahren ausgewertet werden
KommAustria veröffentlicht gemeldete Daten des vierten Quartals 2014
5.632 der gemäß Medientransparenzgesetz meldepflichtigen, öffentlichen Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem vierten Quartal 2014 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %.
Mit den heute veröffentlichten Daten des vierten Quartals 2014 ist nun eine Auswertung über den vollständigen Zeitraum der zwei Kalenderjahre 2013 und 2014 möglich. Die Medienbehörde KommAustria hatte gemeinsam mit der RTR-GmbH die vierteljährlichen Datenerhebungen erstmalig mit dem dritten Quartal 2012 vorgenommen.
Meldepflichtig waren im vierten Quartal 2014 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.636 Rechtsträger, von denen letztendlich nur vier keine Meldung abgegeben haben. 5.311 Rechtsträger waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. Jänner 2015 nachgekommen, 321 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der vier Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind über die Website der RTR-GmbH abrufbar (
www.rtr.at/de/m/VeroeffentlichungenMedKFTG, „Bekanntgegebene Daten“). Sie stehen als PDF-Datei und als Open Government Data im CSV-Dateiformat zur Verfügung.