Ab dem 14. Juni 2019, 10:00 Uhr, auf der RTR-Website verfügbar
5.281 öffentliche Rechtsträger haben der KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2019 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,8 %.
Meldepflichtig waren im ersten Quartal 2019 gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) 5.289 Rechtsträger. 5.048 Rechtsträger bzw. 95,4 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. April 2019 nachgekommen, 233 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Den Vertretungsbefugten der acht Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, droht ein Verwaltungsstrafverfahren.
Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 14. Juni 2019, 10:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter https://www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten unter https://www.rtr.at/de/inf/RTROpenData als Open Data in Formaten zur Verfügung, die elektronisch weiterverarbeitet werden können.
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