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5.373 öffentliche Rechtsträger haben der Medienbehörde KommAustria ihre Aufwendungen für Werbung und Informationsschaltungen in Medien sowie von Förderungen für Medieninhaber aus dem ersten Quartal 2018 bekannt gegeben. Dies entspricht einer Meldequote von 99,9 %.
Gemäß Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz (MedKF-TG, „Medientransparenzgesetz“) waren 5.378 Rechtsträger im ersten Quartal 2018 meldepflichtig, von denen nur fünf keine Meldung abgegeben haben. 5.074 Rechtsträger bzw. 94 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums zwischen 01. und 15. April 2018 nachgekommen, 299 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten, vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der fünf Rechtsträger, die keine Meldung abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.
Die von den Rechtsträgern gemeldeten Daten sind ab dem 15. Juni 2018, 00:00 Uhr, über die Website der RTR-GmbH als PDF-Datei unter www.rtr.at/de/m/veroeffentl_medkftg_daten abrufbar. Ergänzend stehen die Daten in Formaten, die elektronisch weiterverarbeitet werden können, bzw. zum Abruf über eine Schnittstelle als Open Data unter https://www.rtr.at/de/inf/RTROpenData zur Verfügung.
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