Medienbehörde KommAustria und RTR-GmbH starten Informationsoffensive
Das Phänomen der YouTube-Stars ist längst aus der fröhlichen Kinderstube alternativer Jugendunterhaltung herausgewachsen. Inzwischen nennt man sie nicht nur „YouTuber”, sondern auch „Creator” oder „Influencer”. Gerade Letzteres hat eine vielschichtige Bedeutung erlangt. YouTuber mit abertausenden jugendlichen „Followern” werden von Management- und Vermarktungs-Agenturen heiß umworben, denn sie bieten Zugang zu einer begehrten Zielgruppe, die auf klassischen Wegen für Werbung, Produktplatzierungen und Sponsoring schwer zu erreichen ist. 15jährige YouTuber oder YouTuberinnen, die eine große Fangemeinde mit Filmchen über Schminktipps, Fashion-Trends, Videospiele oder Comedy begeistern, sind daher ein Eldorado für die Werbebranche. Doch viele der jungen Stars unterliegen medienrechtlichen Bestimmungen, oft ohne es zu wissen. Mit einer öffentlichen Veranstaltung wollen die Medienbehörde KommAustria und der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) am kommenden Dienstag, dem 25. April, um 13:00 Uhr zur Aufklärung in der Branche beitragen.Klarstellung zu diversen Presseaussendungen betreffend einer möglichen Auftragsvergabe der RTR-GmbH
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