Zur Presseinformation des Parlamentsklubs der NEOS vom 30.03.2017
„Eigentlich kommt es ganz selten oder auch niemals vor, dass wir von der RTR-GmbH in einer Presseaussendung zu Vorschlägen von Vertretungen, die dem Parlament angehören, Stellung nehmen. Jetzt ist es aber so weit. Zur heutigen Aussendung der NEOS muss ich eine Bemerkung abgeben”, sagt Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer des Fachbereichs Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH). „In der Presseaussendung der NEOS lese ich folgenden Satz: ‚Von großer medienpolitischer Bedeutung ist vor allem die Rechtsaufsicht der RTR-GmbH über den ORF‘. Es wäre sinnvoll, wenn der Mediensprecher der NEOS sich das KommAustria-Gesetz näher zu Gemüte führen würde, denn daraus könnte er entnehmen, dass die RTR-GmbH als Geschäftsstelle der KommAustria eingerichtet ist. Abgesehen davon hat sie eigenständige Aufgaben, etwa die Vergabe von Förderungen des FERNSEHFONDS AUSTRIA oder von Förderungen für die kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunkveranstalter”, so Grinschgl.Klarstellung zu diversen Presseaussendungen betreffend einer möglichen Auftragsvergabe der RTR-GmbH
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