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    FERNSEHFONDS AUSTRIA
  • Datum
    23.01.2023

FERNSEHFONDS AUSTRIA fördert Filmstandort Österreich durch Stärkung kultureller Identität, inländischer Wertschöpfung und Erhalt einer vielfältigen Produktionslandschaft

Neue Richtlinien der RTR-Fernsehfilmförderung regeln Zusammenarbeit mit FISA+ und betonen Rechte der Produktionsfirmen

Ein Mann steht in einer Lavalandschaft und hält eine mittelgroße Filmkamera in Händen, die er auf zwei Personen am Horizont richtet. Das Bild ist insgesamt rötlich eingefärbt.
Titelbild des FERNSEHFONDS AUSTRIA, © iStock.com/lisegagne

Nach gesetzlicher Einrichtung des sogenannten „Exzellenzbonus“ bei dem jährlich mit 13,5 Millionen Euro dotierten FERNSEHFONDS AUSTRIA, hat die beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) eingerichtete Fernsehfilm-Förderstelle heute neue Richtlinien veröffentlicht, die dem Ziel einer Stärkung des Filmstandortes maßgeblich Rechnung tragen. Zu Jahresbeginn hat der Gesetzgeber mit dem Exzellenzbonus des FERNSEHFONDS AUSTRIA in Kombination mit dem Filmfördermodell FISA+ ein Anreizmodell beschlossen, das internationale Produktionen nach Österreich holen und nationale Produktionen unabhängiger Produzent:innen stärken soll.

„Durch die kombinierte Aufteilung der Mittel zur Förderung von internationalen Filmen und Serien sowie österreichischer TV- und Streamingproduktionen zwischen FISA+ und dem FERNSEHFONDS AUSTRIA, können wir mit den Bedingungen unserer Richtlinien zur Vergabe des Exzellenzbonus starke Anreize schaffen, um die großen Produktionen zu einem Höchstmaß an Wertschöpfung in Österreich zu motivieren. Damit unterstützen wir die Ziele des neuen Gesetzespaketes zur Stärkung des Filmstandortes Österreich und die Wirkung der Förderung FISA+ maßgeblich“, sagt Wolfgang Struber, Geschäftsführer der RTR Medien. „Zugleich bleiben uns durch die Neuregelungen künftig mehr Mittel, um Serien- und Dokumentar-Projekte österreichischer Produktionsfirmen zu ermöglichen und damit die Vielfalt unserer Produktionslandschaft zu erhalten“, so Struber weiter.

Der Exzellenzbonus fördert Produktionen mit bis zu 10 % der in Österreich investierten Aufwendungen, wenn beispielsweise die österreichischen Kosten mindestens 50% des Gesamtbudgets betragen, der Hauptanteil der Drehtage in Österreich stattfindet oder die Mehrheit des Stabs in Österreich beschäftigt ist. „Unser Kriterienkatalog umfasst 12 derartige Bedingungen mit Österreich-Bezug, von denen mindestens vier erfüllt sein müssen“, erläutert Wolfgang Struber. „Zusammen mit der FISA+ Förderung können die Produktionen so eine Förderung von bis zu 40 % der Österreich-Kosten erlangen. Das ist ein starkes Argument“, so Struber.

Eine Förderung durch den Exzellenzbonus ist zudem mit den grundsätzlichen Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA verbunden, die in hohem Maß die Rechte unabhängiger Produzent:innen im Verhältnis zu den koproduzierenden Fernsehveranstaltern stärken und ihnen damit deutlich bessere Verwertungsmöglichkeiten gewährleisten. Dies ist in Österreich einzigartig und liegt auch international über den durchschnittlichen Standards.

Auch hinsichtlich der bisherigen Förderung der Gesamtherstellungskosten einer Produktion, wurden die Kriterien für einen erhöhten Satz über 20 % der Kosten hinaus auf bis zu 30 % aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 27 Abs. 6 KommAustria-Gesetzes konkretisiert. Das Gesetz nennt dazu beispielhaft das Vorliegen eines herausragenden österreichischen Beschäftigungseffektes, die Umsetzung technischer Innovationen bei der Produktion oder besondere Verwertungs- und Vermarktungsmaßnahmen.

„Unser Kriterienkatalog für die erhöhte Förderung aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA sieht ebenfalls überdurchschnittliche Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte in Österreich vor oder verlangt die überdurchschnittliche, finanzielle Beteiligung von Fernsehveranstaltern als Koproduzenten sowie internationale Beteiligungen“, beschreibt Wolfgang Struber mögliche Pluspunkte für eine erhöhte Förderung. „Auch eine mehrheitlich weibliche Besetzung wesentlicher Stabfunktionen wie Regie, Kamera, Ton, Schnitt, Drehbuch, Musik, Herstellungsleitung und Produktionsleitung wäre in diesem Zusammenhang besonders positiv zu bewerten“, so Struber.

Darüber hinaus können besondere Verwertungsmaßnahmen zur Förderung eingereicht werden. So kann die Herstellung barrierefreier Fassungen für hör- oder sehbehinderte Menschen mit bis zu 80 % der Kosten bzw. mit maximal 10.000 Euro gefördert werden, fremdsprachige Fassungen mit 50 % bzw. maximal 30.000 Euro und die Präsentation der Produktionen bei internationalen Filmfestivals, Filmmessen und Wettbewerben mit 50 % der Kosten bzw. mit maximal 30.000 Euro. Derartige Maßnahmen sind am Markt üblicherweise auch nur schwer zu refinanzieren.

Die aktuelle Einreichphase für Förderungen aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA ist mit Veröffentlichung der novellierten Richtlinien ebenfalls heute, am 23. Jänner 2023 gestartet und bis 14. Februar 2023 geöffnet. Alle Informationen dazu unter www.rtr.at/Fernsehfonds_Einreichung.

Die Richtlinien des FERNSEHFONDS AUSTRIA einschließlich des Exzellenzbonus sind unter www.rtr.at/Fernsehfonds_Richtlinien veröffentlicht. Eine Übersicht der wichtigsten Änderungen wird unter https://www.rtr.at/FFAT_Richtlininenaenderungendargestellt.

Über den FERNSEHFONDS AUSTRIA

Der FERNSEHFONDS AUSTRIA, eingerichtet beim Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien), unterstützt als Förderstelle Fernsehproduktionen in Österreich und erleichtert damit internationale Investitionen in den heimischen Filmstandort. Das von der Bundesregierung zur Verfügung gestellte Budget beträgt jährlich 13,5 Mio. Euro. Weitere Informationen über den FERNSEHFONDS AUSTRIA und Fördervoraussetzungen unter www.rtr.at/FERNSEHFONDS.

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