Veranstaltung von KommAustria und RTR Medien informierte zum Inkrafttreten der EU-Verordnung
Aus Anlass des am 17.02.2024 bevorstehenden, vollständigen Inkrafttretens des Digital Services Act (DSA) in der EU sowie des Koordinator-für-Digitale-Dienste-Gesetzes (KDD-G) in Österreich, luden die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) und der Fachbereich Medien der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR Medien) zu einer Auftaktveranstaltung ein. Dr. Dietmar Dokalik (BMJ), Chefverhandler Österreichs in der EU-Ratsarbeitsgruppe zum DSA, referierte zur legistischen Entwicklung der EU-Verordnung und diskutierte Ziele des neuen Rechtsrahmens sowie Erwartungen an den DSA mit namhaften Expert:innen aus Wirtschaft, Rechtswesen und Konsumentenschutz.
Der DSA ist eine EU-Verordnung, die die Verpflichtungen von sogenannten Vermittlern bzw. Intermediären (Internet-Zugangsdienste, Hosting-Dienste, Soziale Netzwerke, Online-Marktplätze) regelt und die Rechte von Nutzer:innen stärken soll.
Übertragen wurde die Aufsicht über die Einhaltung der Bestimmungen des DSA in Österreich mit dem Koordinator-für-digitale-Dienste-Gesetz an die KommAustria. Die Medienbehörde ist die unabhängige und weisungsfreie Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für die elektronischen Audiomedien und die elektronischen audiovisuellen Medien. Österreich ist eines der wenigen EU-Länder, in denen der Gesetzgebungsprozess zur Namhaftmachung eines Koordinators für digitale Dienste (KDD) rechtzeitig vor dem 17.02.2024 abgeschlossen werden konnte.
In seiner Keynote sprach Dr. Dokalik, Leitender Staatsanwalt und Abteilungsleiter Allgemeine Angelegenheiten in der Zivilrechtssektion des Bundesministeriums für Justiz, über die Genese und Bedeutung des neuen Rechtsrahmens.
In einer anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Medien-Rechtsanwältin Dr. Maria Windhager, Konsumentenschützerin Mag.a Daniela Zimmer (Arbeiterkammer), Dr. Natalie Ségur-Cabanac (ISPA) und Dr. Dokalik über die Erwartungen an das neue Regelwerk. Moderiert wurde die Veranstaltung von KommAustria Pressesprecher Andreas Kunigk.
Dass der neu geschaffene DSA ein wesentlicher Meilenstein ist, bei dem sich in der Praxis viele Umsetzungsfragen stellen werden, darin waren sich die Expert:innen einig. Um gegen Desinformation, Wahlmanipulation, Gewalt im Netz oder illegale Inhalte gezielt vorgehen zu können, brauche es umfassende Regeln. Wie vielfältig, aber auch komplex die Chancen und Herausforderungen für die unterschiedlichen Akteure im digitalen Ökosystem sind, wurde im Rahmen der Veranstaltung deutlich. Ebenso, wie wichtig es sei, Praxiserfahrungen in der Auslegung der Bestimmungen des DSA zu sammeln und laufend zu evaluieren.
Kurz nach Inkrafttreten des DSA am 17. Februar, reist die KommAustria bereits am 19.02.2024 zur konstituierenden Sitzung des Europäischen Gremiums für digitale Dienste nach Brüssel. Die Gründung dieser unabhängigen Gruppe aller EU-Koordinatoren für digitale Dienste wird unter Vorsitz der Europäischen Kommission mit Thierry Breton als zuständigem Kommissar in Brüssel stattfinden.
Unter https://www.rtr.at/DSA_Austria stellt die KommAustria/RTR bereits jetzt zum Thema DSA ein umfangreiches Informationsangebot für Nutzer:innen und Anbieter:innen bereit. In den nächsten Wochen und Monaten werden zu den verschiedenen Aspekten des DSA fortlaufend Informations- und Diskussionsveranstaltungen angeboten werden. Diese Informationen sind unter https://www.rtr.at/medien/aktuelles/veranstaltungen/Uebersicht.de.html abrufbar.
Über KommAustria und RTR Medien
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) sorgt mit Regulierungs- und Verwaltungstätigkeiten für einen fairen Wettbewerb und für Vielfalt am österreichischen Medienmarkt für Radio, Fernsehen und vergleichbare Online-Mediendienste. Geschäftsstelle der KommAustria ist die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR). Die RTR ist eine Einrichtung des Bundes und in die zwei Fachbereiche Medien (RTR Medien) sowie Telekommunikation und Post (RTR.Telekom.Post) gegliedert.